Krankheiten des Pferdes
Dieckerhoff, 1885

Bearbeitet von Ron Täubert, Wiesbaden/Hessen


Capitel XVm. Beschälkrankheit. Beschälseuche. Lues venerea Equi.


Die Geschichte der Beschälkrankheit reicht nach den Forschungen Hertwig's (Magaz., VIII., 1842) bis in das Jahr 1796. Indess ist erst seit der Mitte des gegen-, wärtigen Jahrhunderts mit Sicherheit zwischen dem Bläschenausschlag derGeschlechts-theile und der Beschälkrankheit unterschieden worden. Deshalb gestatten die vor dieser Zeit publicirten Beobachtungen zum grossen Theil kein bestimmtes Urtheil' darüber, welche von beiden Krankheiten die Autoren gemeint haben. Als zuverlässig kann nach den Berichten von Havemann, Hausmann und Pfannenschmidt (Hannov. Mag., 1821) angenommen werden, dass die Beschälkrankheit in der gegen­wärtigen Provinz Hannover von 1816—1820 vielfach vorgekommen und durch die Deckhengste des Landgestüts Celle verbreitet worden ist. In Oesterreich (Steiermark, Böhmen) und Ungarn herrschte die Seuche von 1821—1838 an verschiedenen Orten. Trotz vieler theoretischer Meinungsverschiedenheiten blieb hinsichtlich der Aetiologie kein Zweifel darüber bestehen, dass die Eruption durch eine speeiflsche Infection beim Beschälact verursacht würde. Für das Laienpublikum lag die Annahme nahe, dass die durch unreinen Coitus veranlasste Krankheit der Syphilis des Menschen gleich­stehe. Daher erklärt sich die ursprünglich gewählte Bezeichnung „venerische Krankheit der Pferde". Diesen Namen hat auch Veith mit der lateinischen Uebersetzung „Lues venerea Equi" beibehalten. Die später von den Autoren mit Vorliebe benutzte Bezeichnung „Schankerseuche" ist ebenfalls von Veith zuerst vorgeschlagen worden. Derselbe vertrat die Ansicht, dass die Krankheit originär aus einer katarrhalisch-lymphatischen Affection der Geschlechtsorgane entstehen könne. — Indess hat schon Hausmann erkannt, dass die Beschälkrankheit mit der Syphilis nicht identisch ist und Knauert (1837) erläuterte nach den Symptomen die essen­tielle Verschiedenheit beider Krankheiten. — Dass in der Symptomatologie der Be­schälkrankheit die Affection der nervösen Centralorgane eine dominirende Stellung erlangt, war den Thierärzten zu jener Zeit vollständig bekannt. Ammon (Gestütk., 1833) bezeichnete deshalb das Leiden als „Nervenkrankheit (schleichende Nervenkrankheit) der Pferde". Aber auch mit dieser Benennung konnte das Ens morbi dem Verständniss nicht näher gebracht werden, so dass sich von Haxt-hausen (Die venerische Krankheit der Pferde, 1839) in Gemässheit der Thatsache, dass die Verbreitung der Seuche nur durch den Coitus geschieht, veranlasst fand, den Namen der Beschälkrankheit in die Terminologie aufzunehmen. Aus der Mono­graphie von Haxthausen's, der die Krankheit 1836—1838 in Schlesien beobachtete, ist ausserdem noch die Angabe hervorzuheben, dass im Krankheitsverlauf 3 Stadien zu unterscheiden seien: 1. das entzündliche Reizstadium in den Genitalien; 2. das lymphatisch-nervöse und 3. das paralytische Stadium. — Im Jahre 1838 herrschte die Krankheit nach einem Berichte von Bonora (Professor an der Thierarzneischule in Mailand und Landesthierarzt) in der Lombardei unter den Zuchtpferden.

In den preussischen Provinzen Schlesien und Posen hatte die Beschälkrankheit von 1835—1842 grosse Verluste herbeigeführt. Die Besitzer verlangten vom Fiscus mehrfach im Rechtswege die Erstattung des Werthes der Stuten, welche von Be­schälern der Königlichen Landgestüte gedeckt und demnächst an der Krankheit zu Grunde gegangen waren. Nach Rodloff's Angabe fielen die gerichtlichen Ent­scheidungen nicht zu Gunsten der Kläger aus, weil der Beweis nicht erbracht werden konnte, dass die Erkrankung der Stuten durch die Beschäler herbeigeführt war. — Die durch den perniciösen Charakter der Beschälkrankheit bedingten Verluste führten alsbald zum Erlass der Allerh. Ordre vom 22. September 1840, in welcher für die östlichen Provinzen des Preussischen Staates die Ausschliessung aller kranken und verdächtigen Pferde von der Bedeckung angeordnet wurde. In der Ordre ist die Seuche ohne Beifügung der synonymen Krankheitsnamen als „Beschälkrankheit" be­zeichnet. Da aber bis dahin auch der Bläschenausschlag der Geschlechtstheile als Beschälkrankheit (venerische Krankheit etc.) von den Thierärzten angesehen war, so blieb die Ausführung der polizeilichen Schutzmassregeln von unberechtigten Härten nicht frei. Hieran änderte auch die Abhandlung Hertwig's (Mag., 1842) Nichts, in welcher zuerst die Unterscheidung beider Krankheiten angebahnt worden ist. Die speciflsche Verschiedenheit derselben wurde von Hertwig zu jener Zeit indess nur vermuthet, aber nicht als erweislich betrachtet. Vorsichtig stellte er deshalb 2 Formen: „gutartige und bösartige Beschälkrankheit" auf. Erst fünf Jahre später, als durch die amtlichen Veterinärberichte die thatsächliche Kenntniss von dem Ver­laufe des Bläschenausschlags der Geschlechtstheile wesentlich ergänzt und vervoll­ständigt war, sprach sich Hertwig (Mag. 1847) dahin aus, dass beide Krankheiten ihrem Wesen nach von einander verschieden seien. Er proponirte deshalb, der „gut-rtigen Beschälkrankheit" den Namen: „Bläschen- oder Phlyctänenausschlag der Geschlechtstheile" zu geben und den auch in der Ordre von 1840 gebrauchten Ausdruck: „Beschälkrankheit" auf die „bösartige Beschälkrankheit" zu beschränken. Für die -wissenschaftliche Forschung wurde mit dieser Abhandlung die eigenartige Natur beider Krankheiten endgültig festgestellt. Allein dem neuen Standpunkte Messen sich die Vorschriften der gedachten Verordnung nicht ohne Weiteres anpassen, wie Hertwig meinte. Es wurde deshalb für den Geltungsbereich der Verordnung durch die Minist.-Verf. vom 1. November 1851 bestimmt, dass die schwere und lang­wierige Krankheit unter der Benennung „Beschälkrankheit" mit den vorge­schriebenen Schutzmassregeln bekämpft, während die gutartige Krankheit im amt­lichen Schriftwechsel „Beschälausschlag" oder „Bläschenausschlag der Geschlechtstheile" benannt werden solle. Für die letzterwähnte Affection wurde vorgeschrieben, die Hengste und Stuten während der Dauer des Uebels und 3 bis 4 Wochen nach erfolgter Heilung von der Begattung auszuschliessen, andere Be­schränkungen den Besitzern aber nicht aufzulegen. Zugleich veröffentlichte das Ministerium eine technische Belehrung über die Symptome und den Verlauf beider Krankheiten, welche das Lehrer-Collegium der Thierarzneischule zu Berlin unter der Mitwirkung von zwei erfahrenen Sachverständigen (Gestüt-Inspector Rodloff aus Zirke und Marstall - Oberrossarzt. Dr. Knauert aus Berlin) bearbeitet hatte (vergl. Hörn, Das Preuss. Medicinalwesen. 2. Aufl. 1863).

Strauss (Beiträge zur Gesch. der Lähmungskrankheit oder Schankerseuche des Pferdes; in den „Mittheil. Österreich. Vet." Wien 1844) hatte die Seuche zu Radauz in der Bukowina beobachtet. Er führte den Namen „Lähmungskrankheit" in die Veterinärpathologie ein. -Seine Darstellung von den Symptomen und dem Ver­laufe der Krankheit hat den späteren Autoren (Veith, Spinola) vielfach als Richt­schnur gedient. Die Aetiologie der Seuche vermutheteStrauss, der die Contagiosität bestritt, in einer krankhaften Anlage, welche durch Kreuzungs - Zuchten und Ver­weichlichung der Pferde in der Jugend bedingt werden sollte.

Dass die in manchen Punkten nicht zutreffenden Urtheile von Strauss die Meinungen der Thierärzte nur unwesentlich beeinflusst haben, ist einerseits durch die bereits besprochenen Arbeiten Hertwig's und andererseits durch die Monographie von Rodloff (Die Beschälkrankheit und der Beschälausschlag der Pferde. Birnbaum. 1852) bewirkt worden. Obwohl auch Rodloff, wie seine Vorgänger die Selbst­entwickelung der Krankheit zugestand, so betonte er doch mit Nachdruck, dass die meisten Krankheitsfälle aus der Ansteckung bei der Begattung entsprängen. An die von Veith aufgestellte Hypothese des katarrhalisch-lymphatischen Ursprungs der Seuche sich anschliessend, meinte Rodloff, dass in Folge einer ererbten Anlage oder durch Hautausschläge eine lymphatische Dyskrasie bei den Zuchtpferden entstehe und dass unter diesen Verhältnissen die Aufregung der Thiere in Verbindung mit der localen Friction der Genitalien während der Begattung zur primären Erzeugung der Krankheit genügen könne. So unberechtigt diese Voraussetzung ist, so muss dem Verfasser doch das Verdienst belassen werden, dass er zuerst die „unbekannten Ein­flüsse der Jahres-Constitution und der Witterungsverhältnisse" aus der Aetiologie der Beschälkrankheit mit Erfolg ausgemerzt hat. Im Uebrigen liegt der Werth der Mono­graphie in den thatsächlichen Angaben über die Symptome und den Verlauf der Krankheit.

Nur unerheblich ist die Kenntniss der Beschälkrankheit durch Pillwax (Bei­träge etc. Wiener Vierteljahrsschr., 1853, S. 55) gefördert worden, welcher den Bläschenausschlag („Eozem oder Hitzbläschenausschlag des Wurfs und der Ruthe") dem Krankheitsbegriff von Neuem einzuverleiben bemüht war und diese Affection sowie die wesentlichsten Bestandtheile der Krankheit als besondere Formen der Beschäl­seuche beschrieb. Pillwax hatte die Krankheit 1846 in den Ungarischen Gestüten und 1852 in Böhmen und Steiermark beobachtet. — Weit interessanter und gehalt­reicher ist dagegen der „Bericht über die bei der Schankerseuche in Böhmen während der Jahre 1859 — 1862 gemachten Beobachtungen" vom Landesthierarzt Maresch (Wiener Vierteljahrsschr., XIX., 1863, S. 149). Maresch erklärte zuerst die An­steckung für die ausschliessliche Ursache der Krankheit. Seine Ansicht hat er in folgendem Satze zusammengefasst:- „Den gesammelten Erfahrungen zu Folge halte ich die Schankerkrankheit für eine specifische, durch das ihr innewohnende Contagium ansteckungsfähige Affection der Gesohlechtstheile, welche als Analogon der Syphilis gelten kann." Dass die bei der Beschälkrankheit auftretenden Lähmungen in dem Krankheitsverlaufe der menschlichen Syphilis keine Analogie finden, hat Maresch aber mit Bestimmtheit ausgesprochen. Uebrigens hatten schon weit früher Knauert und von Haxthausen hierauf, sowie auf die Verschiedenheit anderer Symptome im Verlaufe beider Krankheiten aufmerksam gemacht. — Roll (Path. u. Ther., 5. Aufl., 1885) beurtheilt die Beschälkrankheit auf Grund der von ihm neuerdings gemachten Beobachtungen in Uebereinstimmung mit Maresch als eine sich nur durch fort­gesetzte Ansteckung erhaltende Krankheit. — Von praktischem Interesse sind die Beobachtungen Ruthe's (Adam's Wochenschr., XX., 1876, S. 221), der 1873 im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. Oder mehrere Krankheitsfälle zu beobachten Gelegen­heit hatte.

Nach Signol und Vital (Journ. des Vet. du Midi. Toulouse 1864. Ref. v. Hering, Rep. XXV.) ist die Beschälkrankheit den Züchtern in Algier als eine ansteckende Affection bekannt. Die Beduinen glauben an die spontane Entstehung, welche bei Hengsten eine Folge des häufigen Deckens und bei Stuten durch die nach­einander erfolgende Zulassung mehrerer Hengste zur Bedeckung bedingt sein soll. Die bei der Maulthierzucht verwendeten Esel sollen ebenfalls für die Krankheit empfänglich sein. — Eine vollständige Beschreibung der Beschälkrankheit mit Berück­sichtigung der Literatur findet sich bei Reynal (Police sanitaire. 1873).